Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die neue Grundsteuerberechnung hat zur Folge, dass sämtliche Grundstücke zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden müssen.

Aus diesem Grunde muss jeder Immobilien- oder Grundstücksbesitzer in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts einreichen. Die Abgabefrist startet am 1. Juli 2022 und endet am 31. Oktober 2022.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen gerne bei dieser Aufgabe.

Auch wenn Sie bis jetzt nicht von uns steuerlich beraten werden, können wir die Grundsteuererklärung für Sie übernehmen. Melden Sie sich gerne per E-Mail unter anja.schaefer@leffer-beratung.de für weitere Informationen.

Zur Erstellung der Feststellungserklärung werden Informationen aus den folgenden Unterlagen benötigt:

  • Gemarkung und Flurstück des Grundstücks (Grundbuchauszug)
  • Übersicht zu den Eigentumsverhältnissen
  • Bodenrichtwert
  • Art des Grundstücks (bebaut, unbebaut, baureif)

Zusätzlich für bebaute Grundstücke:

  • Gemarkung und Flurstück des Grundstücks (Grundbuchauszug)
  • Übersicht zu den Eigentumsverhältnissen
  • Bodenrichtwert
  • Art des Grundstücks (bebaut, unbebaut, baureif)

Untenstehend finden Sie unseren Fragebogen, den Sie ganz einfach per E-Mail an: anja.schaefer@leffer-beratung.de senden können.